Das StaRUG eignet sich insbesondere für finanzielle, weniger für personelle, Restrukturierungen
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen,kurz „StaRUG″ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die sog. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1023) um.
Restrukturierungen erfolgreich meistern durch Unterstützung eines Sanierungsmoderators.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zum 1. Januar 2021 steht Unternehmen die Restrukturierung mithilfe einer sogenannten Sanierungsmoderation offen. Es handelt sich dabei um eine Restrukturierungsmöglichkeit in einem formalisierten Verfahren außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
Der Insolvenzverwalter ist vielen steuerrechtlichen Verpflichtungen ausgesetzt, deren Vernachlässigung erhebliche Sanktionen auslösen können.
(Moderate) Verschärfung der Haftung für Geschäftsleiter durch das StaRUG.
Am 17. Dezember 2020 hatte der Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) beschlossen. Zentraler Bestandteil des SanInsFoG sind die Vorschriften des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG).
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan. Er überwacht die Geschäftsführung. Unterlaufen ihm Fehler, haften die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich.
Aufsichtsräte gibt es in deutschen Unternehmen seit über 150 Jahren. Das Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften vom 11. Juni 1870 bestimmte:
Aktuelle Rspr. des BGH zur Hinweis- und Warnpflicht eines Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund.
Der BGH festigt und erweitert seine Rechtsprechung zum Kleinbeteiligtenprivileg im Kontext der insolvenzrechtlichen Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
Eine Betriebsprüfung beim Arbeitgeber kann dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Die Folge kann eine drohende Insolvenz sein.
Die Restrukturierungs-Richtlinie ist in aller Munde. Wir zeigen, welche Auswirkungen sie auf das Arbeitsrecht hat.
Der vollständige Name lautet: Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132.
Welche Stolpersteine drohen, wenn einige Arbeitnehmer noch nach der Betriebsstilllegung für Abwicklungsarbeiten benötigt werden, zeigt der Fall Air Berlin.
Als Air Berlin im November 2017 Insolvenz anmeldete, war das Schicksal der rund 6.000 Arbeitnehmer eine der in der Presse am meisten diskutierten Fragen. Bereits ein halbes Jahr später hatten etwa 3.000 von ihnen einen neuen Arbeitsplatz gefunden, die meisten bei anderen Fluggesellschaften. Hunderte andere wurden zunächst in Transfergesellschaften betreut.
Welle von Kündigungsschutzklagen