Das StaRUG eignet sich insbesondere für finanzielle, weniger für personelle, Restrukturierungen
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen,kurz „StaRUG″ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die sog. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1023) um.
Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Steuerfreiheit von unternehmensbezogenen Sanierungen steigen in der Praxis.
Die neue Reform des Insolvenzanfechtungsrecht durch den Gesetzgeber löst einige Rechtsfragen des BAG und BGH zugunsten von Arbeitnehmern.
Insolvenzgeld – ein wichtiges Instrument zur Sanierung von Unternehmen und Erhalt der Mitarbeitermotivation. Wie ist der rechtliche Rahmen?
Anders als die Insolvenzordnung, sieht die EU-Richtlinie zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren keine Einschränkung der Arbeitnehmerrechte vor.