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Restrukturierungen erfolgreich meistern durch Unterstützung eines Sanierungsmoderators.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zum 1. Januar 2021 steht Unternehmen die Restrukturierung mithilfe einer sogenannten Sanierungsmoderation offen. Es handelt sich dabei um eine Restrukturierungsmöglichkeit in einem formalisierten Verfahren außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

Der Insolvenzverwalter ist vielen steuerrechtlichen Verpflichtungen ausgesetzt, deren Vernachlässigung erhebliche Sanktionen auslösen können.

(Moderate) Verschärfung der Haftung für Geschäftsleiter durch das StaRUG.

Am 17. Dezember 2020 hatte der Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) beschlossen. Zentraler Bestandteil des SanInsFoG sind die Vorschriften des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG).

Aktuelle Rspr. des BGH zur Hinweis- und Warnpflicht eines Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund.

Der BGH festigt und erweitert seine Rechtsprechung zum Kleinbeteiligtenprivileg im Kontext der insolvenzrechtlichen Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO.

Für die Einordnung des Nachteilsausgleichs als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung ist der Zeitpunkt der Durchführung der Betriebsänderung entscheidend.

Qualifizierung des Annahmeverzugslohns als Neuforderung oder Altmasseverbindlichkeit von Kündigungsmöglichkeit vor Entstehung des Lohnanspruchs abhängig.

Ob eine Forderung in der Insolvenz als Neuforderung oder Altmasseverbindlichkeit eingestuft wird, ist in der Praxis, auf Grund der gesetzlichen Reihenfolge der Befriedigung, von wesentlicher Bedeutung.

Anders als die Insolvenzordnung, sieht die EU-Richtlinie zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren keine Einschränkung der Arbeitnehmerrechte vor.