Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.
Das StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig, im Rahmen eines geordneten Verfahrens und außerhalb eines Insolvenzverfahrens, zu sanieren.
Muss die Geschäftsführung in der Krise die Belange der Gläubiger stets vorrangig vor den Gesellschafterinteressen („shift of fiduciary duties“) behandeln?
Hat ein Erwerber von Geschäftsanteilen an einer Immobiliengesellschaft ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse?
Für die Einordnung des Nachteilsausgleichs als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung ist der Zeitpunkt der Durchführung der Betriebsänderung entscheidend.
Qualifizierung des Annahmeverzugslohns als Neuforderung oder Altmasseverbindlichkeit von Kündigungsmöglichkeit vor Entstehung des Lohnanspruchs abhängig.
Ob eine Forderung in der Insolvenz als Neuforderung oder Altmasseverbindlichkeit eingestuft wird, ist in der Praxis, auf Grund der gesetzlichen Reihenfolge der Befriedigung, von wesentlicher Bedeutung.