Welche Stolpersteine drohen, wenn einige Arbeitnehmer noch nach der Betriebsstilllegung für Abwicklungsarbeiten benötigt werden, zeigt der Fall Air Berlin.
Als Air Berlin im November 2017 Insolvenz anmeldete, war das Schicksal der rund 6.000 Arbeitnehmer eine der in der Presse am meisten diskutierten Fragen. Bereits ein halbes Jahr später hatten etwa 3.000 von ihnen einen neuen Arbeitsplatz gefunden, die meisten bei anderen Fluggesellschaften. Hunderte andere wurden zunächst in Transfergesellschaften betreut.
Welle von Kündigungsschutzklagen
Für die Einordnung des Nachteilsausgleichs als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung ist der Zeitpunkt der Durchführung der Betriebsänderung entscheidend.
Qualifizierung des Annahmeverzugslohns als Neuforderung oder Altmasseverbindlichkeit von Kündigungsmöglichkeit vor Entstehung des Lohnanspruchs abhängig.
Ob eine Forderung in der Insolvenz als Neuforderung oder Altmasseverbindlichkeit eingestuft wird, ist in der Praxis, auf Grund der gesetzlichen Reihenfolge der Befriedigung, von wesentlicher Bedeutung.