In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.
Die Implementierung von ESG-Vorgaben im Krisenfrüherkennungssystem und deren Einhaltung ist ein (gewichtiger) Bestandteil zum krisenresilienten Unternehmen.
Masseunzulänglichkeit führt zu erneuter Zäsur: Privilegierung als Neumasseverbindlichkeit gilt nur für anteiligen Zeitraum ab Masseunzulänglichkeit