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In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.

Die Implementierung von ESG-Vorgaben im Krisenfrüherkennungssystem und deren Einhaltung ist ein (gewichtiger) Bestandteil zum krisenresilienten Unternehmen.

Masseunzulänglichkeit führt zu erneuter Zäsur: Privilegierung als Neumasseverbindlichkeit gilt nur für anteiligen Zeitraum ab Masseunzulänglichkeit