Mit Entscheidung des BGH vom 27. Oktober 2022 (IX ZR 145/21) hat dieser die insolvenzrechtliche Streitigkeit zum Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters entschieden. Ausweislich der Entscheidung erstreckt sich das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 InsO nicht auf sonstige Rechte, wie insbesondere verpfändete Gesellschaftsanteile oder abgetretene oder verpfändete IP-Rechte erstreckt. Der BGH lehnt eine analoge Anwendung ausdrücklich ab.
Keine Regelungslücke
The economic crisis presents a real-life test for the Slovenian insolvency legislation, unequalled in its young history. Numerous insolvency proceedings against Slovene companies have revealed several serious flaws of the Insolvency Act and forced the legislator into continuous amendments.