Deutschland erhält ein neues Restrukturierungsrecht, und zwar voraussichtlich ab 1. Januar 2021. Herzstück der im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehenen Neuregelungen ist die Schaffung des sogenannten Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens („SRR“) für Unternehmen. Der SRR soll die Restrukturierung eines Unternehmens ermöglichen, bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Die Gesetzesänderung wird daher einen großen Einfluss auf die Restrukturierungspraxis haben.
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Lockerung der Zahlungsverbote, Einschränkung der Insolvenzanfechtung, Ausschluss der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen sowie Verbraucherdarlehensverträgen, Moratorium zu Gunsten von Verbrauchern und Kleinstunternehmen betreffend wesentlicher Dauerschuldverhältnisse, weitere Regelungen
Die Unsicherheit, die von einer weltweiten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 ausgeht, hat längst die deutsche Wirtschaft erreicht.
Für viele Branchen hat sich das Geschäftsklima massiv eingetrübt. Selbst wenn staatliche Hilfen ausgezahlt werden wird man sich besser früher als später ernsthafte Überlegungen zu einer umfassenden Restrukturierung machen müssen. Ein hilfreicher Weg ist die Sanierung durch Planverfahren, oft verbunden mit Schutzschirm oder sonstiger Eigenverwaltung.
Die wesentlichen Vorzüge auf einen Blick:
The development of new powertrain technology; challenges within established markets, such as diesel emissions issues; and falls in automotive production – production in the United Kingdom has fallen during the last 12 consecutive months – have had a significant impact on the automotive and mobility industry.