Die Marktbedingungen werden zunehmen schwieriger, und die Restrukturierungswelle hat Deutschland erreicht. Der Strukturwandel stellt viele deutsche Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen und erfordert es, Prozesse und Strategien flexibel anzupassen. Parallel erhöht die Zeitenwende im Finanzierungsumfeld den Druck der Geldgeber: Geschäftsmodelle müssen krisenfest gestalten sein, dabei sollen Kosten gesenkt werden - und gleichzeitig ist es erforderlich, sich langfristig zukunftsfähig aufzustellen.
Market conditions are growing increasingly difficult as the restructuring wave reaches Germany. Many German companies are struggling as they are faced with the challenge of structural changes and a necessity to adapt their processes and strategies. At the same time, significant change in the financing sector is adding to the pressure on borrowers: business models must be crisis-proof and costs reduced – while at the same time it is necessary to position oneself for the future.
Als Teil des Gesetzespakets zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts und in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 über präventive Restrukturierungsrahmen trat am 1. Januar 2021 das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz („StaRUG“) in Kraft. An das Gesetz hatte der Markt hohe Erwartungen geknüpft: endlich stand nun auch in Deutschland ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren zur Verfügung, das mit den Verfahren anderer Staaten wie z.B.
The focus is on the CTA with a double sided trust arrangement, which has become the market standard for insolvency protection of the relevant payment claims of the individual employee by way of a CTA solution at the latest since the judgements of the Federal Labour Court (Bundesarbeitsgericht, BAG) of 18 July 2013 (6 AZR 47/12) and 22 September 2020 (3 AZR 303/18, CTA rulings).
Im Fokus steht dabei das CTA mit einer doppelseitigen Treuhand, das sich spätestens seit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18.07.2013 (6 AZR 47/12) und vom 22.09.2020 (3 AZR 303/18, CTA-Urteile) als Marktstandard zur Insolvenzsicherung der relevanten Zahlungsansprüche des einzelnen Mitarbeiters im Wege einer CTA-Lösung durchgesetzt hat. Das BAG hat in den CTA-Urteilen die Insolvenzfestigkeit des doppelseitigen CTA für die Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen (6 AZR 47/12) sowie von bAV-Zusagen (3 AZR 303/18) erkannt.