The Insolvency Law Senate of the Federal Labour Court (Bundesarbeitsgericht, BAG) was again asked to provide a clear answer to this pivotal question on 25 May 2022 (Case No. 6 AZR 497/21). The case concerned an action for annulment taken by the insolvency administrator against a payment received by an employee from their insolvent employer. The insolvency administrator was tasked with administering and disposing of the assets of the insolvent employer.
Diese Gretchenfrage ist dem Insolvenzrechtssenat des BAG am 25. Mai 2022 einmal mehr gestellt und diesmal eindeutig - mit Auswirkungen über den zu entscheidenden Fall hinaus - beantwortet worden (Az. 6 AZR 497/21). Hintergrund war die Anfechtungsklage eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Arbeitnehmerin des Insolvenzschuldners.
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 20. Juli 2018 (Az.: 4 U 93/16) soll sich der Deckungsschutz einer D&O-Versicherung nicht auf den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Vorstand oder Geschäftsführer auf Ersatz der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleisteten Zahlungen erstrecken (§§ 92 Abs. 2 AktG, 64 GmbHG, 130a HGB). Die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf gibt Anlass, bestehende D&O-Versicherungen einer Prüfung zu unterziehen bzw. nachzuverhandeln.
Der Sachverhalt