Das Oberlandesgericht München hat in einem bisher unveröffentlichten Hinweisbeschluss[1] die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Celle[2] und des Oberlandesgerichts Düsseldorfs[3] bestätigt, dass für Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Geschäftsführer wegen Zahlungen trotz Insolvenzreife kein Versicherungsschutz unter einer D&O-Versicherung besteht. Daneben hat das Oberlandesgericht München auch zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in Abtretungskonstellationen Stellung bezogen.
Reform des Insolvenzanfechtungsrechts
Das Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts ist am 05.04.2017 in Kraft getreten. Im Fokus steht mit § 133 InsO die sogenannte Voranfechtung, die bislang in ihrer Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Kritik stand. Im Ergebnis musste ein Gläubiger so bereits dann mit einer Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter rechnen, wenn er seinem Schuldner eine Ratenzahlung gewährte.
The true effects of the events of the last few days have yet to be seen. With the mainstream political parties acting like participants in a ‘Compose a Greek Tragedy’ competition, a government unlikely to exercise any meaningful executive functions until autumn (at least), the currency and financial markets in turmoil and the future uncertain on a range of factors, it is tempting to succumb to a condition of inaction whilst waiting to see how the cards fall.