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Das Oberlandesgericht München hat in einem bisher unveröffentlichten Hinweisbeschluss[1] die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Celle[2] und des Oberlandesgerichts Düsseldorfs[3] bestätigt, dass für Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Geschäftsführer wegen Zahlungen trotz Insolvenzreife kein Versicherungsschutz unter einer D&O-Versicherung besteht. Daneben hat das Oberlandesgericht München auch zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in Abtretungskonstellationen Stellung bezogen.

On occasion, parties engaged in court proceedings will consider procedural tactics with the ultimate intention of exerting such pressure on their adversaries that their weakened position, or even inability to pursue the proceedings, will work to their advantage. Such a situation arose in (1) Deleclass Shipping Co. Ltd (2) MWI Shipping Services Ltd v Ingosstrakh Insurance Co. Ltd (2018) where the defendant's application for security for costs became very problematic for the claimants.

Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

Das Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts ist am 05.04.2017 in Kraft getreten. Im Fokus steht mit § 133 InsO die sogenannte Voranfechtung, die bislang in ihrer Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Kritik stand. Im Ergebnis musste ein Gläubiger so bereits dann mit einer Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter rechnen, wenn er seinem Schuldner eine Ratenzahlung gewährte.