Sir Alastair Norris’ High Court judgment of 14 May 2021, confirming the sanctioning of the scheme of arrangement of DTEK Finance PLC in respect of existing bank lenders (the “Bank Scheme”) and the scheme of arrangement of DTEK Energy B.V. in respect of the outstanding notes (the “Note Scheme”) has now been published.
Die Corona-Krise zeigt bereits nach wenigen Monaten erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage vieler Unternehmen. Während sich die Bundesregierung bemüht, Hilfspakete auf den Weg zu bringen und Kurzarbeit zu fördern, sind die Folgen für viele Branchen vernichtend. Manche Unternehmen werden auf lange Sicht eine Insolvenz nicht abwenden können. Eine bevorstehende Insolvenz zeichnet sich oft dadurch ab, dass der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitnehmer zu bezahlen.
Was passiert mit ausstehenden Löhnen?
On 25 September 2019, the Ukrainian Parliament brought into force law No. 112-IX (the “Law“). The purpose of the Law is to correct deficiencies in existing legislation and further promote out-of-court financial restructurings in the jurisdiction. The adoption of the Law comes in light of the high volume of non-performing loans which still exist in Ukraine.
The Law’s key provisions are as follows:
Stellt der Insolvenzverwalter im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG und löst das Arbeitsgericht daraufhin das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auf, so erhält der Arbeitnehmer diese Abfindung aus der Insolvenzmasse (vollständig) ausbezahlt – anstatt (wie bisher angenommen) im Insolvenzverfahren nur einen Bruchteil dieser Abfindung geltend machen zu können.
Hintergrund
Astaldi, the Italian multinational construction company, filed on Friday (28 September) for concordato in bianco. This is an in-court restructuring proceeding under the Italian Bankruptcy Law, which imposes a standstill period for up to six months. Astaldi’s reference to certain provisions in the Bankruptcy Law indicates that it intends to use the standstill period to prepare for a concordato preventivo filing.
Ein Insolvenzverwalter kann sich nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht auf die Wirksamkeit einer bereits ausgesprochenen Kündigung verlassen und das Ergebnis des Kündigungsschutzprozesses abwarten, sondern muss erneut kündigen, um die Entstehung von weiteren Ansprüchen des Arbeitnehmers als Neumasseverbindlichkeiten gemäß § 209 Abs. 2 Nr.