Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts („SanInsFoG“) schreitet in beachtlicher Geschwindigkeit voran. Seit 14. Oktober 2020 liegt der Regierungsentwurf („RegE“) vor. Das Gesetz beinhaltet neben der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes („StaRUG“) auch einige Änderungen in der Insolvenzordnung. Trotz der teilweise massiven Verschärfung der Geschäftsleiterpflichten durch das SanInsFoG, sieht der RegE auch eine Erleichterung gegenüber der aktuellen Rechtslage vor.
Teilweise Erleichterung für Geschäftsleiter – Haftungsgefahren für Zahlungen bei Insolvenzreife gegenüber der aktuellen BGH-Rechtsprechung vermindert
Cancellation of debt a key element of most restructurings generally triggers taxable income. The German tax authorities had issued an administrative decree (the "Tax Restructuring Decree" - Sanierungserlass), however, declaring that, upon the satisfaction of certain requirements and conditioned on forfeiture of any loss carry forwards, the cancellation of debt income ("CODI") would not be taxed.