Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts („SanInsFoG“) schreitet in beachtlicher Geschwindigkeit voran. Seit 14. Oktober 2020 liegt der Regierungsentwurf („RegE“) vor. Das Gesetz beinhaltet neben der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes („StaRUG“) auch einige Änderungen in der Insolvenzordnung. Trotz der teilweise massiven Verschärfung der Geschäftsleiterpflichten durch das SanInsFoG, sieht der RegE auch eine Erleichterung gegenüber der aktuellen Rechtslage vor.

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Teilweise Erleichterung für Geschäftsleiter – Haftungsgefahren für Zahlungen bei Insolvenzreife gegenüber der aktuellen BGH-Rechtsprechung vermindert

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Teilweise Erleichterung für Geschäftsleiter – Haftungsgefahren für Zahlungen bei Insolvenzreife gegenüber der aktuellen BGH-Rechtsprechung vermindert

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