Der Entwurf des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz („ZuFinG“)) vom Bundesministerium der Finanzen („BMF“) und dem Bundesministerium der Justiz („BMJ“) führt nicht nur elektronische Aktien ein, sondern stärkt auch Kundenrechte bei Insolvenz von Kryptoverwahrern. Zukünftig normiert das Kreditwesengesetz („KWG“), wie Kryptoverwahrer das von ihnen verwahrte Kundenvermögen schützen müssen und was mit dem verwahrten Kundenvermögen bei einer Insolvenz des Kryptoverwahrers passiert.
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