Keine Anwendung der Business Judgement Rule bei unternehmerischen Entscheidungen eines Insolvenzverwalters, BGH, Urteil v. 12.03.2020 – IX ZR 125/17
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Die Vornahme von Zahlungen und die Vereinnahmung von Zahlungen auf einem debitorischen Bankkonto nach Insolvenzreife sowie das Nicht-Stellen eines Insolvenzantrags gehören zu den größten Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer in der Krise. Dies gilt umso mehr, als jedenfalls ältere D&O-Versicherungsbedingungen für Zahlungen nach Insolvenzreife keinen Versicherungsschutz gewährten (vgl.
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