Eine Betriebsprüfung beim Arbeitgeber kann dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Die Folge kann eine drohende Insolvenz sein.

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OLG Naumburg verneint Haftung der Organe eines insolventen Zeitarbeitsunternehmens gegenüber den Einzugsstellen.

Bislang ist von der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, ob eine persönliche Haftung der Organe eines Zeitarbeitsunternehmens wie der Geschäftsführung gegenüber den Einzugsstellen in Betracht kommt.

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