Nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits im März 2015 einen Referentenentwurf hinsichtlich eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vorgelegt hatte, hat der Bundestag mehr als ein Jahr nach der ersten Lesung den Gesetzesentwurf am 16. Februar 2017 doch noch verabschiedet. Nachdem nun auch der Bundesrat am 10.