Fulltext Search

Im deutschen Vertragsrecht gilt das Prinzip der Vertragstreue (pacta sunt servanda), welches die Verpflichtung zur Erfüllung von Verträgen zum Gegenstand hat. Hiervon werden im Falle der Insolvenz einer Vertragspartei Ausnahmen gemacht. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Prinzip der Vertragstreue modifiziert. 

Nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits im März 2015 einen Referentenentwurf hinsichtlich eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vorgelegt hatte, hat der Bundestag mehr als ein Jahr nach der ersten Lesung den Gesetzesentwurf am 16. Februar 2017 doch noch verabschiedet. Nachdem nun auch der Bundesrat am 10.