Als Reaktion auf die aktuellen Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten und die damit zusammenhängenden finanziellen Belastungen für Unternehmen tritt am 9. November 2022 das Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG) in Kraft. Kern des SanInsKG ist eine zeitlich befristete Entschärfung des Insolvenzeröffnungstatbestands der Überschuldung gemäß § 19 InsO.

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