The coronavirus pandemic is sending shock waves through the business world. If a GmbH (German limited liability company) finds itself in financial distress, the management in particular will be under pressure and must fight for the survival of the business. At the same time, there are various scenarios in which managing directors could be held liable for not implementing crisis prevention measures or exercising the necessary diligence during the crisis.

Liability for inadequate crisis prevention

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Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus sorgt für heftige Turbulenzen im Wirtschaftsleben. Gerät eine GmbH in finanzielle Schieflage, steht besonders die Geschäftsführung unter Druck. Sie kämpft um das wirtschaftliche Überleben der Gesellschaft. Gleichzeitig kommen verschiedene Szenarien für die Haftung des Geschäftsführers in Betracht, wenn dieser keine Krisenprävention durchgeführt hat oder in der Krise nicht die erforderliche Sorgfalt anwendet.

Haftung wegen unzureichender Krisenprävention

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Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus sorgt für heftige Turbulenzen im Wirtschaftsleben. Gerät eine GmbH in finanzielle Schieflage, steht besonders die Geschäftsführung unter Druck. Sie kämpft um das wirtschaftliche Überleben der Gesellschaft. Gleichzeitig kommen verschiedene Szenarien für die Haftung des Geschäftsführers in Betracht, wenn dieser keine Krisenprävention durchgeführt hat oder in der Krise nicht die erforderliche Sorgfalt anwendet.

Haftung wegen unzureichender Krisenprävention

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