Das BAG begehrt in seiner Vorlage an den EuGH vom 16.10.2018 (Az.: 3 AZR 139/17) die Klärung der Frage, in welchem Rahmen der Erwerber eines Betriebs aus der Insolvenz des Veräußerers für Betriebsrenten gemäß § 613a BGB übergegangener Arbeitnehmer haften muss und ob seine bislang praktizierte erwerberfreundliche teleologische Reduktion des § 613a Abs. 1 BGB in diesem Zusammenhang unionsrechtskonform ist.
I. Einleitung
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