Mit Entscheidung des BGH vom 27. Oktober 2022 (IX ZR 145/21) hat dieser die insolvenzrechtliche Streitigkeit zum Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters entschieden. Ausweislich der Entscheidung erstreckt sich das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 InsO nicht auf sonstige Rechte, wie insbesondere verpfändete Gesellschaftsanteile oder abgetretene oder verpfändete IP-Rechte erstreckt. Der BGH lehnt eine analoge Anwendung ausdrücklich ab.
Keine Regelungslücke
The Court of Appeal overturns the High Court decision concerning an ATE insurance policy lacking anti-avoidance provisions as adequate security for costs.
United Kingdom, Insolvency & Restructuring, Insurance, Litigation, Clyde & Co LLP, Court of Appeal (England and Wales)